Boardinghaus Freising

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Boardinghaus Freising“ („BHF“), Bahnhofplatz 7 + 7 b, 85354 Freising


I. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Überlassungen von Zimmern, Apartments und Wohnungen zur Beherbergung und allen zusammenhängenden Leistungen. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen Gastes/Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Vertragsabschluss

  1. Die Buchung kann durch den Gast/Vertragspartner schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Telefax vorgenommen werden.
  2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das BHF zustande. Das BHF bestätigt dies dem Gast/Vertragspartner schriftlich, per E-Mail oder Telefax.

III. Grundsätze

  1. Die Höchstdauer der Belegung beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung einer Buchung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Anfrage auf Buchungsverlängerung hat seitens des Vertragspartners/Gastes zu erfolgen.
  2. Bei allen Zimmer/Apartments/Wohnungen hat das BHF Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.
  3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer/Apartments/Wohnungen ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer/Apartments/Wohnungen mit mehr als der gebuchten Personenanzahl kann der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BHF bedürfen.
  4. Grobe bzw. mehrmalige Verletzungen der Hausordnung mit zweimaliger Abmahnung können zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages führen.
  5. In allen Räumen herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann dem Gast/Vertragspartner die Zimmerreinigung (Abrechnung nach Zeitaufwand 30,- Euro/Stunde) und/oder eine Renovierungspauschale (400.- Euro) in Rechnung gestellt werden.
  6. Ummöblierung/eigene Möblierung ist nur nach Rücksprache mit BHF erlaubt.
  7. Haustiere sind nicht erlaubt.
  8. Zurückgelassenes Privateigentum bewahrt das BHF maximal vier Wochen nach Rückgabe der Zimmer/Apartments/Wohnungen auf. Nach Ablauf der Frist ist das BHF berechtigt, zurückgelassenes Privateigentum ohne Anspruch auf Ersatz zu entsorgen bzw. einem Fundbüro zu übergeben.
  9. Für über das normale Maß (Zimmer-Abfalleimer) hinausgehenden, zurückgelassenen Müll wie leere Kartons, Unrat, Lebensmittel, Kosmetikartikel, Kleidung, sonstige Gegenstände werden Entsorgungskosten entsprechend der Menge in Rechnung gestellt.
  10. Schadensersatz wird in Rechnung gestellt für nicht zurückgegebene Schlüssel (50€/Stück), beschädigte Schließzylinder 200€/Stück) und beschädigte Einrichtungsgegenstände (nach Aufwand)
  11. Aktivierung hausinterner Schlüsseldienst bei Schlüsselverlust und/oder Schlüsselbeschädigung: 8-19 Uhr/20€, 19-22 Uhr/50€, 22- 8 Uhr/100€.
  12. Eingeschränkte Öffnungszeiten der Rezeption: Mo-Fr 8-11 Uhr + zusätzlich Mo und Fr 17-19 Uhr;  Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen.

IV. An- und Abreise/Bereitstellung

  1. Gebuchte Zimmer/Apartments/Wohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung.
  2. Schlüsselausgabe bei Check-in erfolgt grundsätzlich über die Key-Box. Den benötigten Code erhält der Gast mit der Buchungsbestätigung oder über die BHF-Hotline +49(0)176/2003 13 53 (Mo-Fr. 8.00-19.00).
  3. Das BHF ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Apartments/Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von bestimmten Zimmern/Apartments/Wohnungen. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung aus der Buchungsbestätigung.
  4. Sind die laut Buchungsbestätigung zugesagten Zimmer/Apartments/Wohnungen nicht verfügbar, so kann das BHF gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
  5. Der Gast ist verpflichtet sich bei der Anreise auszuweisen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
  6. Die Abreise hat am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zu erfolgen; bei Inanspruchnahme der Zimmer/Apartments/Wohnungen am Abreisetag nach 10:00 Uhr kann das BHF im Falle der Inanspruchnahme a) bis 18 Uhr Kosten 50% des Übernachtungspreises, b) ab 18 Uhr Kosten 100% des Übernachtungspreises berechnen.

V. Preise

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Umsatzsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Steuersatz.

VI. Zahlung

  1. Das BHF ist berechtigt, die verbindliche Reservierung der Zimmer/Apartments/Wohnungen von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Die vom BHF geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem von BHF angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
  2. Der vom Gast zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Anreise des Gastes zahlbar.
  3. Zahlungsbedingungen
    Inland
    • Buchung bis 14 Nächte: komplett im Voraus
    • Buchung über 14 Nächte: 60% Anzahlung der Kosten (höchstens von 1 Monat , Anzahlung zurück mit Schlussrechnung)
    • bei Anreise: monatlich im Voraus
    Ausland
    • Buchung bis 1 Monat: komplett im Voraus
    • Buchung über 1 Monat: 60% Anzahlung der Kosten (höchstens von 1 Monat, Anzahlung zurück mit Schlussrechnung)
    • bei Anreise: monatlich im Voraus
  4. Akzeptierte Zahlungsarten: bar, Überweisung u.U. mit geeignetem Zahlungsnachweis (=Kontoauszug), EC, VISA, MASTERCARD, PayPal.
  5. Bankverbindung: Boardinghaus Freising, Sparkasse Freising, BLZ 700 510 03, Konto Nr.146 38 274, IBAN: DE35 7005 1003 00 14 6382 74, SWIFT-BIC: BYLADEM1FSI
  6. Zahlungsrückstand kann zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages führen, wenn das BHF dies dem Vertragspartner/Gast unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist mitgeteilt hat.
    • Ab Eintritt des Verzuges berechnet das BHF auf den rückständigen Betrag einen Zinssatz in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a.
    • Für jede Mahnung berechnete das BHF eine Mahngebühr von € 5,00.
  7. Ist der Vertragspartner nicht gleichzeitig der Gast, so haften der Vertragspartner und der Gast gesamtschuldnerisch gegenüber dem BHF für die Verpflichtungen aus der Buchung.

VII. Rücktrittsrecht, Storno, NoShow durch den Gast/Vertragspartner

    1. Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reisebeginn und/oder während des Aufenthaltes von der Reise zurücktreten. Dem Vertragspartner wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    2. Bei Stornierung kann das BHF Stornokosten berechnen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung im BHF.


      2.1. Stornoberechnung bei Einzelbuchungen
      Übernachtungspreis für den tatsächlichen Aufenthalt und folgende Stornokosten:

      10 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten, Minimum 50,00 €
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von mehr als 30 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von mehr als 30 Nächten

      20 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 22-29 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 22-29 Nächten

      30 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 15-21 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 15-21 Nächten

      40 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 8-14 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 8-14 Nächten

      50 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 1-7 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 1-7 Nächten

      60 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt taggleich mit Anreise/NoShow
      bei (Teil)Rücktritt taggleich mit Abreise


      2.2. Stornoberechnung bei Gruppenbuchungen
      Bei Stornierung von 1-2 Objekten gelten die Rücktrittsbedingungen für Einzelbuchung (siehe VII, 2.1) bei Stornierung ab 3 Objekten und mehr: Übernachtungspreis für den tatsächlichen Aufenthalt und folgende Stornokosten pro Objekt:

      30 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten, Minimum 100,00 €
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von mehr als 30 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von mehr als 30 Nächten

      40 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 22-29 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 22-29 Nächten

      50 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 15-21 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 15-21 Nächten

      60 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 8-14 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 8-14 Nächten

      70 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt VOR Anreise/NoShow – Rücktritt von 1-7 Nächten VOR Anreise
      bei (Teil)Rücktritt WÄHREND Aufenthalt – Rücktritt mit Abreise von 1-7 Nächten

      80 % des stornierten Zeitraums, höchstens von 30 Nächten
      bei (Teil)Rücktritt taggleich mit Anreise/NoShow
      bei (Teil)Rücktritt taggleich mit Abreise


VIII. Rücktrittsrecht/Kündigung durch das BHF

  1. Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer von BHF gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das BHF zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Das BHF ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn: a) höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Zimmer/Apartments/Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden, c) der Gast ohne Zustimmung des BHF das Zimmer-Apartments/Wohnungen einem Dritten zur Nutzung überlässt, d) wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHF andere Gäste oder den Beherbergungsbetrieb bzw. die Sicherheit und das Ansehen des BHF in der Öffentlichkeit stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  3. Kündigt das BHF den Beherbergungsvertrag gemäß Pkt. 2, so behält sie den Anspruch auf den Mietpreis.
  4. Bei einem berechtigten Rücktritt des BHF entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

IX. Haftung

Die Haftung nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

  1. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände des BHF auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, a) übernimmt das BHF keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und den darin gelagerten Gegenständen. Ein Verwahrvertrag kommt nicht zustande; b) haftet das BHF nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, dass das BHF oder die Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätten.
  2. Das BHF haftet nicht für Folgen aus der widerrechtlichen Nutzung eines zur Verfügung gestellten Internetanschlusses, insbesondere nicht für einen widerrechtlichen Download von Inhalten. Der Vertragspartner/Gast stellt das BHF von jeglichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen von Dritten frei.
  3. Für Vermögensschäden des Gastes haftet das BHF grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon abweichend, haftet das BHF bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern das BHF schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.


XI. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Online-Streitbeilegungsplattform (kurz „OS-Plattform“) als Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, welche aus online geschlossenen Rechtsgeschäften erwachsene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten, ist unter dem folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE


XII. Schlussbestimmung

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Freising.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis gebenden Streitigkeiten ist Freising.

Stand 02.April 2024